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   BVerwG, 04.03.1975 - IV B 28.75   

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https://dejure.org/1975,2422
BVerwG, 04.03.1975 - IV B 28.75 (https://dejure.org/1975,2422)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1975 - IV B 28.75 (https://dejure.org/1975,2422)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1975 - IV B 28.75 (https://dejure.org/1975,2422)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1975 - 4 B 28.75
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1975 - 4 B 28.75
    Da sich die Beschwerde anhand ihrer innerhalb der Beschwerdefrist eingereichten Begründung als erfolglos erweist und da eine weitere Begründung nicht zulässigerweise nachgeschoben werden kann (vgl. a.a.O. und Beschluß vom 25. August 1969 - BVerwG VIII B 34.68 -, BVerwGE 32, 357 [358 f.]), da es ferner unerheblich ist, ob eine der Verfahrensrügen zurückgenommen wird, erübrigt es sich, den Prozeßbevollmächtigten der Kläger ihrem Antrag entsprechend die Akten zur Einsichtnahme zu übersenden.
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